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Die Doppelgängerin tauchte unter

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Die Kombinationen über die möglichen Hintermänner der Wiener Abtreibungsärztin Mihaela Radauer (FURCHE 25/80) schienen in einem Fall in eine eindeutige Sackgasse zu führen: im Fall der „Promed Werbe- und Verlags-gescllschaft mbH”.

Erinnerungen des Wiener Rechtsanwaltes Manfred Gries an einen früheren Rechtsstreit dieser Firma mit einer „Promed”-DoppeIgängerin, die aber eine offizielle Firmeneintragung scheute, lassen die andere, von der FURCHE vermutete, Spur dafür wahrscheinlicher werden.

Gries, Rechtsanwalt in der Wiener Himmelpfortgasse, hatte schon 1976 eine Verwechslung gefürchtet: Namens der „Promed Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH”, an der er mit der Familie Heppe und dem SPÖ-Betriebs-arzt Harry Kratz beteiligt war, leitete er beim Handelsgericht gerichtliche Schritte gegen jene in der Wiener Reindorfgasse angesiedelte „Promed” ein, die Mihaela Radauer Kundinnen zutrieb, s

Nicht nur wegen der Namensglcich-heit, sondern auch wegen der nahezu identen Zielgruppe sorgte man sich: die Gries-Heppe-Kratz-Firma wollte die Ärzte fiir eine Medizinerzeitung gewinnen, die Doppelgängerin aber fiir Abtreibungen.

Der Rechtsstreit endete mit einer einstweiligen Verfügung, mit der es den Abtreibvermittlern, von denen nur der Name Eckard Meyer aktenkundig war, verboten wurde, „für klinische Schwangerschaftsunterbrechungen unter der Bezeichnung Promed zu werben oder die Bezeichnung Promed in einer anderen Weise zu führen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der klagenden Partei herbeizuführen”.

Mit diesem Erfolg bei Gericht hat die „Promed Werbe- und Verlagsgesellschaft” zweierlei erreicht: erstens eine unzweifelhaft weiße Weste in Sachen Abtreibung, zweitens verschwand die Abtreib-„Promed” von der Bildfläche.

„Im übrigen” wurde nämlich Gries kurz nach der Einstweiligen Verfügung vom gegnerischen Anwalt mitgeteilt,

„wird überhaupt jede Tätigkeit meines Mandanten (Anm. d. Red.: Promed-Meyer) unter der Anschrift Reindorfgasse in absehbarer Zeit eingestellt werden.”

Die Zutreib-Tätigkeit „unter der Anschrift Reindorfgasse” einstellen, das heißt freilich noch nicht, sie überhaupt zu beenden: Die einstige Doppelgängerin ist vermutlich nur untergetaucht.

Und da gewinnt etwas an Bedeutung, woran sich Rechtsanwalt Manfred Gries im Zusammenhang mit dem „Promed”-Rechtsstreit und nach FURCHE-Lektüre entsinnt: „Ich erinnere mich nur, daß damals der Name Fann genannt wurde.”

Somit könnte über die falsche „Pro-med”-Spur ein anderer Anhaltspunkt die Vergangenheit der Abtreib-„Pro-med” mit der Radauer-Gegenwart verbinden:

Heinz Fann hieß nämlich jener Mann, der am 9. Mai fluchtartig die Radaucr-Ordination in der Wiener Gu-tenberggasse verließ, als sich die Kommission der Wiener Gesundheitsbehörde zum Lokalaugenschein in der vorübergehend geschlossenen Praxis einstellte (FURCHE 25/80), die im Ausland irreführend und fälschlich als „saubere Privatklinik” angepriesen wird.

Fann, Graveur und Schildermacher mit Haupt- und Nebenbetrieb in der Stumpergasse nächst dem Wiener Westbahnhof, zum Zeitpunkt dieser Amtshandlung nach eigenen Angaben gerade in „geschäftlichen Dingen” bei Mihaela Radauer, suchte eilig mit deren Tochter sowie mit der Ordinationshilfe das Weite.

Es dürfte sich also um ein Geschäft gehandelt haben, das nicht unbedingt für die Ohren der Behördenvertreter bestimmt war. Und der Vermutung, daß es bei seinem Besuch sicher nicht gerade um ein zusätzliches Ordina-tionsschild für die ohnehin mit Hinweistafeln reich ausgestattete Radauer gegangen sein dürfte, widerspricht er nicht einmal selbst.

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