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Die paktierte Wahl-Fairneß

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Seit „wahlgekämpft“ wird, bemühen sich die beiden Großparteien um „Abrüstungsabkommen“. Solche Vereinbarungen sollten sowohl einen fairen Wettstreit oberhalb der Gürtellinie als auch bestimmte Ausgabenbeschränkungen garantieren. Die Geschichte dieser Wahlübereinkommen ist auch eine Geschichte des Zuwiderhandelns.

An gutem Willen hat es schon 1966 nicht gefehlt, als OVP und SPÖ übereinkamen, „das Schmieren auf den Straßen möglichst zu unterlassen, jedenfalls keine Dauerfarben wie Ölfarben, Minium, Teer und dergleichen zu verwenden“.

Im Wahlkampf 1966 konnte man sich auch noch darauf einigen, „alle Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, in denen auch politische Themen behandelt werden können, auf ein Mindestmaß zu beschränken“. Die Wahlkampftribüne Fernsehen war damals noch nicht entdeckt.

Das jüngste Ubereinkommen über die Wahlwerbung 1986 folgt im wesentlichen seinen Vorgängern. SPÖ und ÖVP haben sich zum Beispiel darauf verständigt, daß Parteien und Kandidaten „weder persifliert noch in sonstiger Weise verächtlich gemacht werden“.

Paktiert wurde in diesem Ubereinkommen detailliert auch der Verzicht auf Werbegeschenke und Kinowerbung, sowie „Luftwerbung jeder Art“.

Eines ist all diesen Wahlkampfübereinkommen gemeinsam: sie lassen viele „Hintertürl“ offen.

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