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Direktwahl nur nach bundesweiter Volksabstimmung?

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Nach der Auswertung erster Ergebnisse einer vom niederösterreichischen ÖVP-Landtagsklub initiierten Befragungsaktion wünschen sich 70 Prozent der Landesbürger eine Direktwahl ihres Landeshauptmannes. Verfassungsexperten beurteilen die Bestrebungen höchst unterschiedlich. Während Peter Pernthaler die Idee „für überlegenswert” hält, stößt sie bei Manfried Welan auf entschiedenen Widerspruch. Beide stimmen aber überein, daß ohne Verfassungsänderung eine Direktwahl ausgeschlossen ist.

Weil eine Direktwahl das System umwandeln würde, brächte sie nach Welan „eine Gesamtänderung der Bundesverfassung” (siehe Seite 4), die nach geltender Verfassungslage allerdings einer bundesweiten Volksabstimmung zu unterziehen wäre. Auch deshalb, weil eine Neuregelung für alle Bundesländer gelten müßte. hs

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