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Einfallsloses Armutszeugnis"

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zum Hals geht, schützen die Wirtschaft auch der größte Sachverstand und grundsätzliche Wirtschaftsfreundlichkeit tief im Herzen drin nicht vor einseitigen und eher konzeptlosen neuen Belastungen.

Was für ein Konzept soll das sein, bei dem zuerst den Banken die Errichtung neuer Filialen (die jahrelang bewilligungs-pflichtig war) freigestellt, dann aber, wenn die Banken von der neuen Freiheit auch tatsächlich Gebrauch machen, diese Errichtung plötzlich besteuert wird?

Bei der derzeitigen Konzeption der Filialsteuer kommen nun auch jene Institute zum Handkuß, die den Expansionswahn nicht mitgemacht haben. Ginge es Androsch nicht ums Geld, sondern um die Eindämmung der Filialgründungen, böte sich an, die Bewilligungspflicht wieder einzuführen.

Läßt sich bei der Bankfilialsteuer mit Nachsicht aller Taxen noch ein ordnungspolitischer Charakter erkennen, wird er bei der Tankstellensteuer nur schwer zu finden sein. Anders als die Kreditinstitute reduzieren die Mineralölgesellschaften sowieso schon seit Jahren laufend ihr Tankstellennetz.

Sowohl die Banken als auch die ölgesellschaften werden die neue Steuer überleben - schon deshalb, weil sie sie teilweise auf die Kunden überwälzen werden. Für die Abschöpfung etwaiger übermäßiger Erträge wären andere Steuern zuständig, nämlich, wie der Name schon sagt, die Ertragssteuern.

Eine Kopfsteuer, darum handelt es sich steuersystematisch bei beiden vorgesehenen Abgaben, paßt eher in eine unterentwickelte Volkswirtschaft, wo man keine anderen steuerlichen Erfassungsmöglichkeiten hat. Für ein Land wie Österreich ist sie ein Armutszeugnis, einfallslos oder aber ein Zeichen dafür, daß die traditionelle, in Jahrhunderten verfeinerte Steuermaschinerie ins Stocken gerät.

Dann aber muß man mit allem rechnen. Etwa einer Steuer auf Lebensmittelmärkte und Boutiquen. Denn die verdienen bekanntlich auch ganz gut.

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