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Exportfinanzierungen gestiegen

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Die Tätigkeit der Osterreichischen Kontrollbank ist den meisten Österreichern kein Begriff und doch nimmt sie für unser Land eine bedeutende Stellung ein. Ihre Bereiche sind die Exportfinanzierungen, die Betreuung der Exportkreditgarantien der Republik Osterreich und der Geldmarkt. Die verstärkte Emissionstätigkeit führte auch zu einer vermehrten Inanspruchnahme des Institutes als Syndikatsgeschäftsstelle. Im übrigen hat die Kontrollbank ihre traditionellen Geschäftsaufgaben, im besonderen als Arrangementbüro und als Wertpapiersammelbank, sowie Konsor-tialfinanzierungen.

Die Osterreichische Kontrollbank AG ist als Bevollmächtigte der Republik Osterreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, mit der banktechnischen Behandlung (bankkaufmännische Beurteilung durch Bonitätsprüfung und Bearbeitung) der Ansuchen um Übernahme von Haftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz, mit der Ausfertigung und administrativtechnischen Abwicklung der Haftungsverträge, sowie mit der Wahrnehmung der Rechte der Republik Osterreich aus den Haftungsverträgen betraut. Auch ist sie Mitglied der Berner Union, einer internationalen Vereinigung von derzeit 35 Exportgarantie- und Investitionsgarantieinstitutionen aus 27 Ländern aller Erdteile.

Exportgarantien dienen in ihren verschiedenen Formen der Absicherung von politischen und wirtschaftlichen Risken aus dem Export österreichischer Güter und Leistungen sowie aus der Finanzierung solcher Exporte. Das Ausfuhrförderungsgesetz 1964 wurde mit einem Bundesverfassungsgesetz 1978 novelliert. Diese Änderung betraf die Erhöhung des Haftungsrahmens von 120 Mrd. Schilling auf 200 Mrd. Schilling, sowie die Erstreckung der Laufzeit des Gesetzes bis 31. Dezember 1984.

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Komponente der Wirksamkeit der Haftungen (effektive Ausnützung) lag die Inanspruchnahme des Rahmens bis 31. Dezember 1978 bei 121,5 Mrd. Schilling oder 61 Prozent. Das gesamte Umsatzvolumen an Garantien einschließlich Promessen erreichte 1978 66,8 Milliarden. Vom Haftungssystem gemäß

Ausfuhrförderungsgesetz werden nunmehr etwa 37 Prozent des österreichischen Exportes erfaßt.

Finanzierungen werden zu variablen und festen Zinssätzen durchgeführt. Die Höhe der variablen Zinssätze entspricht den durchschnittlichen marktmäßigen Beschaffungskosten des Institutes. Die Finanzierung der kürzerfristigen Kreditteile wird zu variablen Zinssätzen vorgenommen, deren Festsetzung für jeweils drei Monate erfolgt.

Die nebenstehende Graphik zeigt die Entwicklung des österreichischen Haftungssystems. Interessant ist der Vergleich der effektiven Ausnützung zum vorhandenen Haftungsrahmen. Sicher ein Anreiz für unsere Wirtschaft.

FURCHE - spezial:

Redaktion und Gestaltung: Kurt Nebehay

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