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Krank und/oder kriminell?

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Daß Drogenmißbrauch ein komplexes Problem unserer Gesellschaft ist, bestreitet niemand. Wie mit Drogensüchti-gen umgehen, ist keinesfalls klar. Den Dealer im großen Ausmaß soll man bestrafen, darüber herrscht Konsens -über die Sinnhaftigkeit hoher Freiheitsstrafen gehen die Meinungen schon wieder auseinander. Was tut man aber mit einem armen „Hascherl”, das bei der Beschaffung von Geld und Drogen kriminell wird? Sollen diese armen Teufel therapiert oder bestraft werden? Strafe nützt da gar nichts, sagt die Grüne Gesundheitssprecherin Haidlmayr, Bei den Sozialdemokraten wird jetzt, angesichts der Novellierung des Suchtgiftgesetzes, ein Meinungsbildungsprozeß eingeleitet, das Sicherheitsbedürfnis „der Basis” soll berücksichtigt werden. Verschiedene Gruppierungen des konservativ-christlichen Teils des Polit-Spektrums rennen Sturm gegen die geplanten neuen Bestimmungen: Keine Droge auf Krankenschein. Vehement gegen das Strafen Drogensüchtiger tritt der Innsbrucker Strafrechtler Christian Bertel auf.

Dorn im Auge. Eine Abschaffung der verpflichtenden amtsärztlichen Begutachtung und der Gesundheitskontrollen komme einer De-facto-Lega-lisierung gleich.

„Frühes Eingreifen ist oft entscheidend, wenn Sucht verhindert werden soll”, heißt es in den Einwänden des Vereins zur Suchtgiftgesetzesnovelle. „Eine ärztliche Überwachung kann in vielen Fällen eine entscheidende Hilfe für den Suchtgiftgefährdeten sein.

Diese Chance würde aber durch die beabsichtigte Begelung bei Cannabiskonsumenten verabsäumt werden.”

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