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Fremdenwerbung

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Österreich ist ein herrliches Land, eine Augenweide sind seine kleinen Städte, und für den Magen ist überall gut gesorgt. Da gibt es ein vielgerühmtes Restaurant in Mautem bei Krems mit einem einladenden großen Parkplatz davor. Da dieser aber in der prallen Sonne liegt, hat sich ein ausländisches Auto in den Schatten der an ihm entlanglavfen- den Straße geflüchtet. Entzückt flanierten die Insassen durch die Stadt, doch folgte ihnen die Nemesis auf dem Fuß. Österreich ist nicht nur ein herrliches Land, es versteht sich auch auf Fremdenwerbung. Was den Fremden folgt, ist der im Ort hausende Gendarm: er hat mitzuteilen, daß sie an falscher Stelle geparkt hätten. Pardon, wieso? Kein Verbotsschild, der Wagen hält den vorgeschriebenen Abstand zur Kreuzung, woran fehlt es? Aber natürlich wird man gleich wegfahren, wenn man etwa Unrechtes getan hat. Das Unrecht ergibt sich aus der ausgetiftelten Gesetzeskenntnis des

Gendarmen, wonach auf einer beidseitig befahrbaren Straße neben jedem parkenden Wagen fünf Meter Straßenbreite frei bleiben muß. Neben dem Wagen ist die Straße tatsächlich nur noch gut vier Meter breit, aber sie liegt am Saum des erwähnten Parkplatzes, der nicht durch einen Bordstein getrennt ist. Sollten wirklich auf der einsamen Straße zwei einander entgegenkommende Wagen gleichzeitig an dem stehenden Fahrzeug vorbei- „müssen“, ein Ausweichen über den ebenen, uneingezäunten Parkplatz wäre ein Leichtes. Gut, also wir stellen den Wagen weg. Nein, meint der Vertreter der Sicherheit, zuerst sind 50 Schilling zu berappen. Begreiflich, er ist den Gästen mindestens eine halbe Stunde lang nachgefahren, der Vielbeschäftigte! Aber was tun sie? Sie weigern sich. Anzeige. RS-Brief: Strafverfügung, 500

Schilling. Man wird doch den Fremden Mores beibringen! Recht so.

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