Das Bistum Augsburg äußerte kürzlich Bedenken bezüglich der lebenslangen Folgeschäden in einem Missbrauchsfall, in dem die „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen“ dem Betroffenen eine Entschädigung von 150.000 Euro zugesprochen hatte. Ein Argument des Bistums: Da der Betroffene eine eigene Familie sowie beruflichen Erfolg habe, könne es ihm nicht so schlecht ergangen sein. Das Argument negiert die bleibend erhöhte Vulnerabilität von Überlebenden. Deren Lebensverhältnisse können auch dann, wenn sie nach außen stabil erscheinen, sehr fragil sein. Beispielsweise