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Gleiches Recht

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Am 14. Mai 1907, vor 75 Jahren, wurde in Österreich das Parlament erstmals nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht gewählt. (Frauen durften freilich erst in der Republik wählen.) Drei Jahrzehnte zuvor hatten hingegen nicht mehr als sechs Prozent der männlichen Bevölkerung überhaupt das Wahlrecht besessen.

Erstmals war 1905 in Ungarn die Einführung des allgemeinen Wahlrechts vorgeschlagen worden — nun wurde auch im österreichischen Reichsteil der Wunsch nach dem allgemeinen Wahlrecht laut. Widerstand leisteten allerdings jene Gruppen, die eine Verminderung ihres politischen Einflusses befürchteten — die adelig-feudalen und manche deutsche und polnische Kreise. Nicht zuletzt dürfte aber die Haltung des Kaisers die Durchsetzung der Wahlrechtsvorlage ermöglicht haben.

In Hof- und Regierungskreisen erhoffte man vom allgemeinen Wahlrecht eine Stärkung der konfessionellen und sozialistischen Massenparteien und eine Schwächung der bürgerlich-nationalistischen Gruppen und damit eine Milderung des Nationenkonfliktes.

Die Wahl brachte den Vorstoß der Massenparteien — insgesamt waren im neuen Parlament 28 Fraktionen vertreten —, die zweite Hoffnung erfüllte sich aber nicht.

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