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Gottgewollter Irrtum

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„Sie sind ein weltfremder Trottel“, ließ der Gestaporeferent im März des Jahres 1938 verlauten, als ihm der damalige Dozent für Kirchenrecht und Beamte der niederösterreichischen Landesregierung, Mitarbeiter an Funders „Reichspost“ und Herausgeber der „österreichischen Akademischen Blätter“ in die Klauen geraten war. Dieser gottgewollte Irrtum eines unterbelichteten Polizisten bedeutete für Dr. Willibald Plöchl in jener Stunde die Freiheit und rettete ihm, vielleicht das Leben.

Plöchl ging ins Ausland, aber er wurde nie, was man einen Auswanderer nennt. Auch als Hochschullehrer im Holländischen Utrecht und an der Katholischen Universität von Washington war er Österreicher, Österreicher im Exil, Schüler von Köstler, Verdross, Zessner-Spit- zenberg, Bannerträger der Wiener Schule. Als er 1948 heimkehrte, nahm er nur wieder auf, was ihm 1938 aus den Händen gerissen worden war, knüpfte die Kontakte mit den Ostkirchen neu, vollendete sein Hauptwerk, das fünfbändige Kirchenrecht, schrieb des öfteren in der FURCHE, war der gleiche, der er schon immer gewesen war.

Univ.-Prof. DDr. h. c. mult. Willibald M. Plöchl wird in diesen Tagen, vor allem aber am 7. Juli, auf akademischem Boden und von zahlreichen Institutionen gefeiert. Emeritus? Die Arbeit, nicht nur in den päpstlichen Kommissionen zur Revision des Kirchenrechts (des lateinischen sowohl wie des orientalischen), türmt sich zu Bergen. Er wird sie leisten wie sein bisheriges Lebenswerk: „ex aequo et bono“, wie der Titel einer ihm zum 70. Geburtstag gewidmeten Festschrift lautet.

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