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Gurken-Aristokratie

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Alle Tiere sind gleich, aber manche sind noch gleicher“, stellte George Or-well fest. Wenn sich diese Beobachtung auch so manches Mal in der Politik wiederfindet - niemand dächte daran, sie auch auf Gemüse anwenden zu wollen. Im Gegenteil, wo für die Menschen die „e'galitä“ Trumpf ist, gilt für Äpfel und Birnen, für Gurken und Paradeiser, für Salat und Karfiol ein strenges Klassenprinzip, von vier Bundesministerien gemeinsam ausgeklügelt (und das unter einer sozialistischen Regierung!) und unter dem 7. Dezember im Bundesgesetzblatt auf zehn Seiten DIN A 4 bis ins letzte Detail festgehalten.

Apfel, Birnen und Paradeiser können vier Klassen für

sich in Anspruch nehmen, alle übrigen müssen sich mit dreien zufrieden geben. Die aristokratischen Angehörigen der „Klasse Extra“ dürfen „weder einen verletzten Stiel noch sonstige Mängel aufweisen“. Eine „leichte strahlige Berostung“ ist gerade noch zulässig. Noch strenger sind die Anforderungen an die Gurkenelite: „sortentypisch gut entwickelt, gut geformt, fast gerade“ - zehn Millimeter Krümmung auf zehn Zentimeter Länge sind gerade noch zugelassen.

Aber auch die „misera plebs“, der „vierte Stand“ der Klasse III, muß noch gewisse Qualitäten aufweisen: „Die Früchte brauchen nicht sortenrein zu sein. Fehler in Form und Färbung sind zulässig ... das Fruchtfleisch muß aber frei von größeren Fehlern sein.“ Krumme Gurken mit einer Krümmung von mehr als 20 Millimeter auf zehn Zentimeter Länge dürfen nur leichte Farbfehler und keine andere Verformung als ihre Krümmung aufweisen...

Ministerialbeamte der Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, für Gesundheit und Umweltschutz, für Handel, Gewerbe und Industrie sowie schließlich für Finanzen waren beteiligt, dieses Zeremoniell für den Gurkengotha festzulegen. Wer aber kontrolliert das Ausmaß der strah-ligen Berostung an der Stieleinsenkung? Wer mißt die Krümmung der Gurken? Wer fällt diese Sofortentscheidungen?

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