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Halb voll oder halb leer?

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Wenn Ehepartner und Kinder, die verschiedenen Konfessionen angehören, ihr Glaubensleben praktizieren wollen (die Kirchen müßten ja froh über jede Familie sein, der dies ein Anliegen ist!), gibt es große Hindernisse. Die Verweigerung eucharistischer Gastfreundschaft durch die katholische Kirche ist für viele dieser Familien mehr als ein Ärgernis. Nicht zuletzt daher „übertreten” Engagierte die Kirchenordnung - ohne das Sakrament der Eucharistie gering achten zu wollen (im Gegenteil).

Die jetzt für Wien eingeführte Regelung wird verschieden beurteilt werden - etwa nach dem Motto, nach dem ein halb gefülltes Glas „halb voll” oder „halb leer” genannt werden kann.

Für „halb oll” spricht, daß trotz aller Wenn und Aber ein offizieller

Schritt gesetzt Wirde, und daß die „Entscheidungsebene” zum Pfarrer hin verlagert wurde. Wie bei anderen Regelungen scheint auch hier „kreative Auslegung” möglich, die in Zukunft Tatsachen schaffen wird.

I )ie Einschätzung „halb leer” bleibt dennoch berechtigt, denn immer noch wird eine Unterordnung der Nichtkatholiken unter die katholische Lehre verlangt. Außerdem gilt die Regelung in (feter-reich zur Zeit nur in Wien.

In Deutschland wird es 2003 einen gemeinsamen Kirchentag der Katholiken und Protestanten geben. Schon jetzt zeichnet sich ab, daß die Frage der eucharistischen Mahlgemeinschaft dort, das Thema sein wird. Höchste Zeit also, träge Kirchen auch in dieser Frage zu fordern!

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