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Handelsware „Baby M“ …

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Aber Richter Harvey Sor-kow aus Hackensack, New Jersey, USA, ist ein ehrenwerter Mann. Wobei die Betonung auf Mann liegt. Nach dreimoTiatiger Verhandlungsdauer hat er ,ßaby M" seinem „natürlichen" Vater und nicht seiner Mutter zugesprochen.

Was sich wie ein ganz normaler Pflegerechtsstreit liest, ist in Wirklichkeit ein einmaliger Fall in der US-Rechtsgeschichte. Beim mittlerweile elfmonatigen Mädchen handelt es sich um ein sogenanntes Leihmutter-Kind. Der Vater, ein Biochemiker, und seine unfruchtbare Frau, eine Ärztin, hatten sich an eine Leihmutter-Vermittlung sag entur gewandt und dort eine 28jährige Mutter zweier Kinder für ihre Zwecke „angemietet". Diese ließ sich künstlich mit dem

Samen des Biochemikers befruchten und gebar ein gesundes Mädchen. Laut Vertrag standen ihr für ihre ,Mühe" 10.000 Dollar zu.

Nur: Nach der Geburt wollte die junge Frau das Geld nicht mehr. Sie will das Baby, ihr Baby, selbst behalten.

Richter Sorkow hat das Mädchen nun dem „natürlichen" Vater zugesprochen, weil er, erstens, auf einen gültigen Vertrag pochen dürfe und, zweitens, könnten er und seine Frau, die weit wohlhabender wären als die ,JLeihmutter", dem Kind bessere Entwicklungsschan-cen bieten.

Schrillen nach diesem US-Urteil nicht auch beim säumigen österreichischen Gesetzgeber die Alarmglocken?

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