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Kampf der Geschlechter

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Die resolute Dame wollte es genau wissen und brachte ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: Dürfen britische Frauen mit 60 Jahren in die Pension geschickt werden, während Männer noch weiter ihrem Beruf nachgehen?

Gleiches Recht für alle! Daher wollte die heute 67jäh-rige Engländerin ihr widerfahrenes Unrecht nicht hinnehmen, wandte sich an den Gerichtshof — und behielt recht: Diskriminierend, befanden die Richter jetzt, ist es, wenn eine Frau gezwungen wird, früher als ein Mann in Pension zu gehen. Und die britische Regierung wird nach diesem Urteil ihre Gesetzgebung über das Pensionsalter ändern müssen.

Der Fall der streitbaren Britin — eine Kuriosität?

Verfassungsjuristen sind sich auch bei uns nicht mehr sicher, ob das unterschiedliche Pensionsalter — 60 für Frauen, 65 für Männer — mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Ist bei uns nicht diskriminierend, was in England als Ungleichbehandlung' gilt?

Nur zittert man hierzulande — vor allem im Bereich der Pensionsversicherungen — vor dem umgekehrten Fall: daß es ein Mann als diskriminierend empfindet, nicht auch mit 60 in die Alterspension gehen zu dürfen.

Klagt einer? Daß einer den Stein in's Rollen bringt, ist ja auch schon bei der Witwer-Pension passiert.

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