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Kinder„lärm”

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Die derzeit geltenden Hausordnungen in den Wiener Wohnhausanlagen haben eines gemeinsam: sie nehmen auf die Bedürfnisse von Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und deren Eltern kaum Rücksicht, besonders was das Problem der „Ruhestörung” betrifft. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien soeben veröffentlicht hat.

Wenn es für das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft zwar verständlich ist, unnötige Lärmentwicklung zu vermeiden, stellt der Familienverband das Grundbedürfnis von Kindern, auch laut sein zu können, in den Vordergrund.

Kritisiert werden Vorschriften wie „Vermeidung störender Geräusche durch Treppenlaufen” oder „Von 22 Uhr bis 6 Uhr früh ist jedes Lärmen verboten”. In den Reformvorschlägen des Familienverbandes wird eine Entschärfung dieser rigorosen Vorschriften angestrebt. Statt „darf kein Lärm gemacht werden” soll es heißen: „Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden”. Nicht nur die Mittagsruhe, sondern auch „Rücksicht auf den natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang von Kindern und Jugendlichen” soll in den neuen Hausordnungen verankert sein.

Weiters schlägt der Familienverband vor, anstelle starrer Einheitshausordnungen, in denen Mitbewohner oder Kinder meist nicht einmal erwähnt werden, die „individuelle Gestaltung der Hausordnung durch die jeweilige Hausgemeinschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen” in die neuen Hausordnungen aufzunehmen.

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