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Kirchen und Recht

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Seit der Reform des Jus-Studi-ums ist das Staatskirchenrecht ein peripheres Fach geworden.

Dazu liegt nun ein ausgezeichneter Arbeitsbehelf vor, dessen Ausführungen sich zwar zunächst an Jus-Studenten richten, aber durchaus auch Nicht-Juristen zugemutet werden können. Er erschließt mit guten didaktischen Gründen nur das „Allgemeine Staatskirchenrecht”, also jenen Regelungsbereich, der alle Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich betrifft und die Rechtsstellung des Individuums in den Sphären von Glaube, Gewissen und Weltanschauung zum Inhalt hat, während der „Besondere Teil” des Staatskirchenrechts, die Rechtsstellung der einzelnen Kirchen und Religionsgesellschaften (Konkordat, Protestantengesetz etc.) ausgespart bleibt. Es wäre zu wünschen, daß der Linzer Kanor nist auch dazu eine so ausgewogene Darstellung vorlegt.

ÖSTERREICHISCHES STAATSKIRCHENRECHT. Von Helmuth Pree. Springer-Verlag Wien-New York 1984. 152 Seiten, kart., öS 280,-.

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