Vorweg sei betont: Jedem sei vergönnt, wenn sich der Gesetzgeber großzügig erweist, insbesondere wenn Maßnahmen überfällig sind! Überfällig war die Valorisierung des Pflegegeldes: seit vielen Jahren durch Inflation kaufkraftbereinigt deutlich entwertet. Richtig war es auch, nicht nur eine einmalige Anpassung vorzunehmen, sondern die jährliche Valorisierung gesetzlich festzulegen. Überfällig war auch die Reparatur der europarechtswidrigen Nichtanrechnung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst – auch wenn dafür in weiten Teilen der Bevölkerung das Verständnis zu fehlen scheint: Immerhin schleppt sich die Peinlichkeit bereits beinahe zehn Jahre dahin und hat die öffentliche Hand vier Verfahren vor dem EuGH verloren, mit denen eine korrekte Reparatur hinausgezögert wurde. Sozialpolitisch legitim, wenngleich juristisch heikel war die Einführung eines Bonus zur Ausgleichszulage für Personen mit langen Beitragszeiten: Hier drohen durch die europarechtlich festgelegte Exportpflicht finanzielle Risiken.
Angesichts dieser Maßnahmen fällt einmal mehr auf, dass anders als beim Pflegegeld eine Erhöhung und Valorisierung der Familienbeihilfe nicht ins Auge gefasst wurde, und dass die Regelung über die Anrechnung von Babyphasen auf zeitabhängige Ansprüche im Dienstverhältnis legistisch verunglückt ist: Der Gesetzestext lässt offen, ob die Regelung Dienst- oder auch Vordienstzeiten erfasst; durch das Fehlen präziser Übergangsbestimmungen werden Auslegungsprobleme aufgeworfen und wird das Zusammenspiel mit Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus („Papamonat“) nicht geklärt.
Summa summarum bringt der frei floatende parlamentarische Prozess Erstaunliches zuwege – aber warum hat der Gesetzgeber die Generationenbalance nicht gewahrt, sondern für Wohltaten zugunsten der Älteren den Jungen finanzielle Bürden auferlegt?