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„Privileg das, latein. Privilegium: Sonderrecht, Vorrecht, im Rechtssinn eine von der allgemeinen Regelung sich abhebende Sonderregelung zugunsten einer Person oder einer Gruppe von Rechtsverhältnissen.“ So wird das Wort „Privileg“ im Brockhaus vorgestellt.

Nach dem Ausklingen der jüngsten parlamentarischen Legislaturperiode ist es angebracht, unter dem Stichwort „Privilegienabbau“ ein wenig zurückzublät-tern: Die abgelaufenen drei Kreis-ky-Perioden stellen auf diesem Sektor eine Einheit dar.

Im Sprachen-Babylon der politischen Szene erinnern die „Privi-legien-Abbauer“ manchmal an jene Rüstungsexperten, die für das Abrüsten unter der Bedingung eintreten, daß zuerst aufgerüstet wird. Um nur ja nicht beim Ab-Rüstungs-Wettlauf zu schnell zu sein.

Vom Privilegien-Abbau wurde noch nie soviel gesprochen. Für ihn wurde wahrscheinlich noch nie so wenig getan. Die vielzitierte Regelung der Politiker-Immunität passierte diese Woche in veränderter, aber deswegen nicht unbedingt verbesserter Form den Nationalrat. Neuregelungen für

die Beamten unter den Abgeordneten und für die Unvereinbarkeit blieben im Ausschuß zurück.

Unter Privilegien-Aufbau fällt, daß für alle Staatsbürger die Möglichkeit, ihr Auto von der Steuer abzusetzen, mit 105.000 Schilling begrenzt wurde, Politiker aber auf Mercedes-Komfort (mit zusätzlicher Beinfreiheit, versteht sich!) nicht zu verzichten brauchen. Unter Privilegien-Aufbau fällt auch, daß Wirtschaftsleute Spesen kaum noch verrechnen dürfen, Politiker bisweilen nicht einmal Belege für die Konsuma-tion benötigen.

Als Kreisky und sein Team vor neun Jahren antraten, war „Privilegien-Abbau“ in aller Munde.

Man hätte sich nicht gedacht, daß die Regierungspartei (und nicht nur sie) bei der Verwirklichung ihrer großen Ankündigungen derart Schiffbruch erleiden würde.

Man erinnert sich, daß auch der „Kampf dem Sterben vor der Zeit“ unter den Forderungen von 1970 war. Was die Privilegien betrifft, kann man beruhigt festhalten, daß sie nicht „vor der Zeit gestorben“ sind.

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