6908157-1980_51_07.jpg
Digital In Arbeit

Schülerzeitung und Zensur

Werbung
Werbung
Werbung

„Es ist verfassungswidrig, wenn das Bundesministerium für Unterricht und Kunst Schuldirektoren berechtigt, den Vertrieb von Schülerzeitungen zu verbieten" stellt der Verfassungsrechtler Dr. Manfred Matzka in seinem Gutachten „zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Maßnahmen schulbehördlicher Organe gegen Schülerzeitungen" fest. Laut Pressegesetz dürfen Direktoren zwar den Vertrieb, nicht aber die Zeitung selbst verbieten. Trotzdem gibt es immer wieder Zensurmaßnahmen.

Um hier Abhilfe zu leisten, wurde vor drei Jahren die Gewerkschaftsgruppe Schülerzeitungen (GGS) geschaffen, die ihren Mitgliedern (etwa 1000) laufend Informationen erteilt, spezifische Seminare veranstaltet und betroffenen Schülern zu ihrem Recht verhilft (oder helfen möchte). Allerdings wirklich nur diesen, denn die GGS vertritt, so ihre eigene Aussage, nur Schülerinteressen. Selbst die wahrscheinlich grundlegendste aller Fragen bleibt ohne Überlegung: Warum sind Direktoren gegen Schülerzeitungen? -

Solange hier nach keiner Antwort gesucht wird, wirkt die Angelegenheit nicht nur einseitig betrachtet und aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, sondern erscheinen auch die Maßnahmen wenig geeignet zu einer sinnvollen, zielführen-den und vor allem andauernden Bekämpfung von Zensurfällen.

In Zukunft will die GGS bei Vertriebsverboten für Schülerzeitungen beim Verfassungsgerichtshof klagen. Ob dieser Aufwand die Mühe lohnt? Vielleicht wäre es doch über-legenswert, wie weit man sich als Schülerzeitungsredakteur auch ohne Hilfe der GGS mit seinem Direktor ins Einvernehmen setzen kann!

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung