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SCHUG-Novelle

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Die Arbeitsgemeinschaft der Eltern- und Familienverbände hat in einer Pressekonferenz am 17. Jänner Bedenken gegen die Regierungsvorlage zur 4. Schulunterrichtsgesetz-Novelle vorgebracht. Walter Kinscher vom Katholischen Familienverband Österreichs und Alfred Valentin von den österreichischen Kinderfreunden hatten am 16. Jänner im Rahmen eines parlamentarischen Hearings zum Novellen-Entwurf gemeint, daß die Schulpartnerschaft verbürokratisiert werde und die Elternvereine zunehmend aus dem Mitbestimmungsund Mitwirkungsprozeß an den Schulen gedrängt würden.

Die Regierungsvorlage sieht unter anderem vor, daß die Wahl des Klasseneltern-vertreters unter Vorsitz des Klassenvorstandes zu erfolgen habe. „Wird etwa der Betriebsrat unter Vorsitz des Firmenchefs gewählt?" kleiden die Elternvertreter ihre Kritik in eine Frage.

Außerdem bestünde nach der Regierungsvorlage das sogenannte Schulforum beispielsweise bei einer Hauptschule mit drei Parallelklassen aus 25 Personen. Daß in einem so großen Gremium kaum sachliche Diskussionen geführt und Entscheidungen vorbereitet und beschlossen werden können, liege auf der Hand.

Namensrecht

Das bisher schon der Frau zustehende Recht, dem gemeinsamen Familiennamen ihren bisherigen Familiennamen nachzustellen, steht in Zukunft auch dem Mann zu. Dieses„ihenamensrechts-änderungsgesetz" passierte am 14. Jänner den Ministerrat. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist diese Neuregelung notwendig geworden.

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