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Digital In Arbeit

Selbstlose Umschichtungen

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Finanzminister Salcher will das „kleine“ Kfz-Pauschale streichen, das „große“ dafür zu einem nach Entfernung gestaffelten „Arbeitswegpauschale“ umbauen und entsprechend auffetten.

Das klingt sehr vernünftig, kann man doch so schön damit argumentieren, daß der, der auch zu Fuß zur Arbeit gehen oder ein öffentliches Nahverkehrsmittel verwenden könnte, nicht dafür belohnt werden soll, daß er sein Kraftfahrzeug benutzt.

In Wahrheit ist freilich das Kfz-Pauschale einer der letzten, die Progression mildernden und von der Einkommenshöhe abhängigen Steuerabsetzbeträge. Denn, daß jemand sein Auto in Betrieb nimmt, um zum Kfz- Pauschale zu kommen ist natürlich eine fromme Mär.

Rein formell genügt für den Anspruch die monatlich einma lige Verwendung des privaten Kraftfahrzeugs, praktisch kümmert sich das Finanzamt überhaupt nicht darum und akzeptiert den Absetzbetrag „ungeschaut“.

Wenn es also nur darum ginge, eine verkehrspolitisch logische Optik herzustellen, würde es ausreichen, aus dem kleinen Kfz-Pauschale einen allgemeinen Steuerabsetzbetrag zu machen. Etwa durch Einbeziehung in das Werbungskostenpauschale.

Hält man sich die triste Budgetsituation vor Augen, weiß man, daß es nicht um Logik geht. Schon eher um die Optik. Denn bei allen Beteuerungen des Finanzministers und bei allem Glauben an seine politische Redlichkeit, ist es schwer vorstellbar, daß bei der Umschichtung des 2,1 Milliarden-Brockens Kfz-Pauschale nicht ein paar Brosamen für seine leeren Kassen abfallen. Vor allem, wenn man in Rechnung stellt, daß zwei Drittel davon auf das wegfallende „kleine“ Pauschale kommen.

Ähnliches muß leider auch bei der „Umschichtung“ des Alleinverdienerfreibetrages vermutet werden. Auch dafür hat man ein zunächst optisch bestechendes Argument: Alleinstehende Mütter sollen nicht schlechter gestellt sein als solche mit Ehemann.

Und schließlich muß auch vermutet werden, daß die beabsichtigte Zusammenlegung von Bundesmineralölsteuer und Mineralölsteuer nur der Budgetentlastung auf Umwegen dienen soll. Denn: Was kann die Sal- cher-Argumentation, die Länder sollen aus künftigen Erhöhungen der Bundesmineralölsteuer profitieren, heißen?

Doch wohl nur, daß ein Teil der jetzt zur Gänze zweckgebundenen Einnahmen aus der Bundesmineralölsteuer nicht in den Straßenbau, sondern wie jetzt schon die Mineralölsteuer an die Länder fließt. Der Finanzminister schaut dabei nur wie der unbeteiligte, selbstlose Dritte aus: Er wird sich damit möglicherweise jene Mitteln ersparen, die er den Ländern via Änderung des Finanzausgleiches nicht länger vorenthalten könnte.

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