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Sonderbare Endlösung

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Peinlich berührt waren die Teilnehmer eines Symposions aus Anlaß des „Jubiläums“ 40 Jahre Pariser Vertrag vor kurzem im Bundesländerhaus in Wien, als der Landesrat für Schule und Kultur für die italienische Volksgruppe in Südtirol, Re-mo Ferretti (von der Demo-crazia Cristiana), bei einer Podiumsdiskussion eine mögliche „Endlösung“ für Südtirol in Aussicht stellte.

Das Tauschgeschäft sieht so aus: „Wenn die Sprach-Bestimmung kommt, wie sie die Südtiroler Volkspartei will, dann können wir auf etwas verzichten, um alles zu bekommen.“ Und das heißt wiederum: Italien will die „Quittung von Österreich“.

Eine weitere Peinlichkeit betraf Ferrettis Haarspalterei mit den Begriffen „Pflicht“ und „Recht“ im Zusammenhang mit dem Gebrauch der deutschen Muttersprache bei Gericht.

Nicht jedes Recht — belehrte er - könne als Pflicht eingefordert werden. Was den SVP-Landessekretär Bruno Hosp veranlaßte, auf den Zynismus dieses Standpunktes aufmerksam zu machen.

Das sei eine „sonderbare Auslegung“ der Zweisprachigkeit, hielt er Ferretti vor und bezeichnete dessen Aussagen als „beredtes Beispiel der Südtiroler Praxis“.

Hosp verwies auf Punkt eins des Pariser Abkommens, der den deutschsprachigen Einwohnern der Provinz Bozen „die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern“ zuerkennt. Und diese volle Gleichberechtigung sei solange nicht gegeben, „als uns das Menschenrecht der Sprache“ vorenthalten wird.

„Der einsprachige Prozeß bei Gericht ist und bleibt ein Menschenrecht“, erklärte Hosp. „Es ist sonderbar, wenn man jetzt sagt, ein Recht bedingt nicht zugleich auch eine Pflicht. Wenn uns dieses Recht im Artikel 100 des Autonomiestatuts zugesagt ist, dann ist es - verdammt noch mal - für die Richter und Beamten eine Pflicht, daß sie diese Sprache auch können.“

Sonst — meinte Hosp bestürzt — könne man mit allen Artikeln und Bestimmungen einpacken.

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