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Staatsaufsicht

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Das neue Kreditwesengesetz sieht vor, daß alle österreichischen Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von über fünf Milliarden Schilling einen Staatskommissär erhalten. Dieser wird von der Aufsichtsbehörde, dem Finanzministerium, ernannt und hat die Aufgabe, sorgsam darüber zu wachen, daß Banken und Sparkassen nichts Unerlaubtes oder allzu Riskantes tun. Die Begrün-

dung dafür liegt im sogenannten Gläubigerschutz.

Wie so viele Medaillen hat auch diese eine Kehrseite. Der Finanzminister ist nicht nur oberster Bankenwächter, sondern auch größter Kreditnehmer (= Schuldner) des österreichischen Kreditapparates und hat damit eine interessante Doppelfunktion: Als Aufsichtsbehörde muß er interessiert sein, daß die Kreditwirtschaft die entsprechenden Erträge für eine solide und sichere Geschäftsbasis erwirtschaftet - als Schuldner wird er bestrebt sein müssen, möglichst „billig“ Kredite zu erhalten.

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