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Überlasteter VGH

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„Die wachsende Inanspruchnahme des Verfassungsgerichtshofes durch den in den letzten Jahren erfolgten Ausbau der Beschwerdemöglichkeiten und der daraus unvermeidlicherweise entstandene wachsende Rückstand an unerledigten Beschwerden wird den Gesetzgeber zwingen, sich im Herbst mit Vorschlägen zur Lösung dieses Problems zu befassen, um eine völlige Überlastung des Verfassungsgerichtshofes zu verhindern.”

Also sprach Herr Abgeordneter zum Nationalrat und Klubobmann der Knapp-über-50-Prozent-Mehrheitspartei, Heinz Fischer.

Im Klartext will er damit sagen: „Leutln, geht’s mir net zu oft zum Verfassungsgerichtshof - macht’s nur kane Schwierigkeiten!”

Daß sich der Klubobmann der ,SPÖ eine geringere Zahl von- An- ~ fechtungen beim Verfassungsgericht wünscht, istmur zu verständlich: Zum einen existiert tatsächlich ein Rückstau an unerledigten Rechtsfällen von bald 2000 Stück.

Zum anderen aber hat es in den letzten Jahren immer öfter spektakuläre Anfechtungen gegeben: Weil die Gesetze immer schlechter werden und weil die Regierungspartei mit kaltschnäuziger Rigorosität ihre Mehrheit gebraucht und jederzeit Verfassungsklagen zu riskieren scheint. Siehe Fristenlösung, VOG, ORF, Kfz-Steuer, burgenländisches Wahlrecht usw.

Verständlich, daß es Fischer nun lieber wäre, gingen jene, die auch die Verfassungskonformität der lex Zwentendorf anzweifeln, zum Ombudsmann statt zum Verfassungsgericht.

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