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Unter Gastrecht

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Das Geiseldrama von Chikago ist nach nur zehn Stunden unblutig abgeschlossen worden, die Vernunft hat diesmal gesiegt. Hintergrund und Beteiligte jedoch geben Anlaß zum Nachdenken. Motiv für den Überfall war der Spruch eines deutschen Gerichtes, gegen die Auslieferung eines kroatischen Emigranten keinen Einspruch zu erheben; die Täter wollten seine Auslieferung erzwingen.

Wir wissen nicht, welcher Handlungen der Kroate beschuldigt wild aber wir wissen, daß die Einstufung als „kriminell“ im Osten anders gehandhabt wird als im Westen und daß dort höhere Strafen drohen bis zur Todesstrafe. Aber gerade die kroatischen Separatisten, teilweise noch Angehörige oder Nachfolger der einst berüchtigten Usta- scha, führen ihren Untergrundkampf gegen die jugoslawischen Zentralbehörden zu gerne auch von jenen Ländern aus, wo sie Aufnahme gefunden haben.

Für den freien Westen ist das Asylrecht ein unabdingbares Gebot zur Wahrung der Menschenrechte. Wer seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen muß, findet hier jederzeit Aufnahme. Er muß aber auch anerkennen, daß er damit die Regeln des Gastrechtes einzuhalten hat, und diese schließen aus, das Asyl zu Gewaltaktionen irgendwelcher Art zu mißbrauchen.

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