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Unverständliche Strafzölle?

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Nun werden die Produkte der Grundig- und General-Motors-Be-WSm triebe doch mit Strafzöllen belegt. Unnötiges Muskelspiel in Brüssel? Auf den ersten Blick scheint das so zu sein. Aber diese Strafzölle sind keine Willkür, sondern haben ihre Grundlage in dem 1972 abgeschlossenen Freihandelsabkommen. Hier heißt es, daß jede staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verfälscht, unzulässig ist. Auf die eingeführte Ware darf eine Ausgleichsabgabe eingehoben werden. Nun mag man sagen: Die EU kann hier streng sein, muß aber nicht. Aber man vergißt leicht, daß Brüssel, wenn es hier „ein Auge zudrückt” sofort gedrängt würde, bei anderen das Gleiche zu tun. Das wird man sich kaum leisten können, auch wenn man den Beitrittskandidaten Osterreich zu guter Stimmung verhelfen möchte.

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