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Vorrangstellung der „Gemeinnützigen“

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Eine Umfrage der WAG Linz unter ihren Wohnungswerbern hatte nämlich vor Jahresablauf ergeben, daß infolge der hohen Kosten nur zwischen 15 und 20 Prozent der Interessenten wirklich auf Wohnungseigentum erpicht sind.

Daß in den letzten Jahren trotz dieser beiden Äußerungen von Wohnbaufachleuten so viele Eigentumswohnungen geschaffen wurden, glaubt Dr. Schöpf mit der Tatsache erklären zu müssen, daß die hundertprozentige Förderung durch den Wohnhauswiederaufbaufonds bisher die Eigentumswohnungen billiger kommen ließ als eine mit Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds oder anderen Förderungsmitteln geförderte Mietwohnung.

Was sich schon 1967 gezeigt hatte, erfuhr nun die Bestätigung: Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen sind unzufrieden, daß das Wohnbauförderungsgesetz 1968 auch anderen als nur gemeinnützigen Unternehmungen (praktisch auch Privatpersonen) die Möglichkeit gibt, öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu betreiben. Schöpf dazu: „In aller Welt sieht man ein, daß nur die gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen imstande sind, echten öffentlich geförderten Sozialwohnungsbau zu betreiben, warum sollte es in Österreich anders sein?“

Auch der Sozialist Kimml vertritt entschieden die vorrangige Stellung der „Gemeinnützigen“: „Ohne uns würde der österreichische Wohnungsbau bedeutungslos sein.“

Nicht familiengerecht

Tatsächlich haben die gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen in den letzten Jahren zirka ein Drittel des österreichischen Gesamtwoh- wohnungsbaues und 70 Prozent des öffentlich geförderten Wohnungsbaues durchgeführt. Die Finanzlage der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, das beklagen ihre Vertreter selbst, hat nur in den seltensten Fällen faiViiliengerechten Wohnungsbau zugelassen. So ist zwar von 1958 bis 1966 im gesamtösterreichischen Wohnungsbau eine Vergrößerung der Durchschnittsnutzfläche der Wohnungen um 13 Quadratmeter (von 63 auf 76 Quadratmeter) festzustellen, während bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen die Durchschnittswohnfläche in derselben Zeit nur um vier Quadratmeter (von 59 auf 63) anstieg. Wuchs also die gesamtösterreichische Wohnung immerhin um 21 Prozent, so lag bei den Gemeinnützigen die Wachstumsrate der von ihnen erbauten Wohnungen nur um 7 Prozent höher.

Jedenfalls hält man also gerade in den genannten Fragen eine Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 in diesen Punkten für unbedingt erforderlich.

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