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„Waffengleichheit” zwischen ORF und Hörern

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„Waffengleichheit zwischen den Hörem und Sehern und dem ORF” - ein großes Vorhaben, das der Generalsekretär „im” ORF, Dr. Paul Twaroch, fordern will. Auch wenn schon die verschiedenen Größenordnungen das Problem unlösbar erscheinen lassen - bessere Information über die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes und den Zugang zur Beschwerdekommission kann zweifellos das Mißverhältnis etwas entzerren.

Twaroch möchte dies mit der Neuauflage seines Kurzkommentars zum „Rundfunkrecht in österreicl?* erreichen (Juridica-Verlag, Wien), in der er die Rechtsgrundlagen des ORF auf den neuesten Stand dokumentiert und erläutert, das Gesetz von 1974 wie Programmrichtlinien, Redakteursstatut und Werbebestimmungen.

Das neue Gesetz hat die Zahl der

Mitglieder in den verschiedenen Organen verdreifacht, die Zahl der Sitzungen verzehnfacht. Trotzdem ist das Gesetz vollziehbar, meint Twaroch. Den Preis zahlen die Seher und Hörer mit der Verminderung der Qualität.

Twaroch deponiert mehrere Wünsche zur Verbesserung:

• Ein Verbot, mit Inseraten um Unterschriften für Beschwerden gegen Journalisten zu werben.

• Die Einführung einer zweiten Instanz im Verfahren vor der Rundfunkkommission.

• Volles Entgegnungsrecht auch gegen Gestalter von Belangsendungen.

• Eine Weiterentwicklung des Programmauftrags zur Förderung von Bildung, Kunst und Wissenschaft sowie der Vermittlung von Unterhaltung.

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