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Zimper-Urteil

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Ein Schöffensenat im Wiener Landesgericht unter dem Vorsitz von Klothüde Eck-brecht-Dürckheim sprach am 28. Oktober den früheren Landesparteisekretär der niederösterreichischen Volkspartei, Walter Zimper, von zwei Anklagepunkten frei, nach denen er im ersten Prozeß um die gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft „Wohnbau Ost“ (WBO) zu drei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt worden war. Vom ursprünglichen Urteilsspruch übriggeblieben ist die Verurteilung wegen „Untreue als Beteiligter“ durch die Annahme von 400.000 Schüling aus WBO-Geldern zwecks Finanzierung eines Parteilokals in Wiener Neustadt.

Gegen das nunmehrige Urteil von einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe hat der Staatsanwalt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

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