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Digital In Arbeit

Zöpfe aus dem Vormär

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Notwendig ist, was den Beamten im Clinch mit dem Bürger die Arbeit erleichtert: Nach diesem Motto, könnte man meinen, operieren die Verteidiger österreichischer Zustände, die mit der in Europa westlich gewisser besonders gut bewachter Grenzen gängigen Auffassung von Menschenrechten kaum zu vereinbaren sind.

Polizeibeamte können nicht nur Staatsbürger 48 Stunden in Gewahrsam halten, sondern auch — „mir wer'n kan Richter brauchen!" — Freiheitsstrafen verhängen. Steuerfahnder können sich Verdächtige „vorknöpfen", ohne auch nur ein Telefongespräch mit dem Steuerberater zuzulassen.

Osterreich hat ein vom Obrigkeitsdenken geprägtes Verwaltungsstraf- und gar kein Polizeibefugnisgesetz. Sollte der Obrigkeit unser Ruf als ein den Menschenrechten verpflichteter Staat wichtig sein, wird sie die Rechte der Beamten, die Freiheit der Bürger einzuschränken, neu und in einem anderen Geist zu regeln haben. Am besten die Rechte der Steuerfahnder in einem Aufwaschen mit den Rechten der Polizei!

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