Der Amtsschimmel

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Wie mich die MA 15 vier Monate nach meiner Quarantäne in selbige schickte.

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Wie mich die MA 15 vier Monate nach meiner Quarantäne in selbige schickte.

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Den 21. Mai 2021 werde ich nicht vergessen. Denn an diesem Datum unterfertigte eine Frau Dr. F. namens der Wiener MA15 – Gesundheitsdienst den Bescheid, dass ich vom 17. bis 27. Jänner 2021 wegen eines Covid 19-Falles in meinem Haushalt in „Absonderung“ muss.

In dem vierseitigen Bescheid erfahre ich unter anderem: „Bei SARS-CoV-2/COVID-19 handelt es sich um ein neues, im Dezember 2019 erstmals identifiziertes und in seiner Gefährlichkeit noch nicht abschließend beurteilbares Virus. Die Viren sind von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion (z.B. durch Gespräch, Anhusten, Anniesen, bei Leben im selben Haushalt und/oder bei Aufenthalt in einer geschlossenen Umgebung) übertragbar und zwar bereits bei Kontakt in einer Entfernung von weniger als zwei Metern. Eine spezifische Therapie existiert nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht. Des Weiteren existiert im Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung nur eine eingeschränkte Immunisierungsmöglichkeit durch Impfung.“

Außerdem teilt mir Frau Dr. F. mit, dass ich Ansprüche auf Verdienstentgang binnen drei Monaten nach Ende der Absonderung – d.h. bis zum 27. April 2021 – geltend machen muss.

Zur Erinnerung: Der Bescheid wurde am 21. Mai 2021 erlassen.

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