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Gestraft wird wie gehabt

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165 Jahre mußten verstreichen, ehe ein Strafgesetzentwurf mit gewissen Aussichten auf baldiges Wirksamwerden der parlamentarischen Prozedur unterzogen werden konnte. Es wäre jedoch weit gefehlt, von einem „modernen Strafgesetz“ im Sinn der Verfasser zu sprechen. Modern war bestenfalls der erste Entwurf des Jahres 1964, der jedoch dem „Begutachtungsverfahren aller interessierter Stellen“ nicht gewachsen war und massiven Einwänden derjenigen Gruppen, die sich als Repräsentanten großer Bevölkerungsschichten auch bezüglich dieser Materie berufen fühlten, einer gründlichen Revision unterzogen wurde.

Dieser Entwurf des Jahres 1966 sollte quasi als Nachgeburt der Koa- litiönsehe in die Volksvertretung ein gebracht werden. Der Vorsitzende der 20 gliedrigen Strafrechtskommis- sion, Exjustizminister Dr. Broda, wollte noch zuvor mit dem Vertreter der österreichischen Bischofskonferenz klärende Gespräche über die von klerikaler Seite erhobenen Bedenken abhalten. Der 6. März 1966 kam dazwischen. Als Dr. Brodas Nachfolger, Prof. Dr. Klecatsky, eine der drei offiziellen Besprechungen mit Dr. Läszlö als dem Beauftragten der Bischofskonferenz in Eisenstadt durchführte, wurde dies von den Sozialisten als Canossagang dargestellt und hiemit der erste deutliche Hinweis erbracht, daß nicht sachliche Erwägungen, sondern parteipolitisches Prestigedenken die Diskussion um das neue Strafgesetz beherrschen sollten.

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