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Kopflastiger Bundesstaat
Furche Nr. 21, 26. Mai 1973
Es ist ein verfassungsrechtlicher Gemeinplatz, von einer "überaus schwachen rechtlichen Stellung des Bundesrates" und von einem "unechten Zweikammersystem" zu sprechen. Es ist allgemeine Meinung ..., dass die Tätigkeit des Bundesrates ineffektiv ist. Und es ist allgemeine Meinung, dass die Schwäche des Bundesrates nicht so sehr in der Schwäche seiner Kompetenz, sondern in der Besetzungsregelung und Besetzungspraxis liegt. Geändert hat sich bisher nichts. Manfried Welan