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Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist Teil einer Familienrechtsreform, die Justizministerin Maria Berger auf ihrem Arbeitsplan ganz oben stehen hat. Der Entwurf ist in seiner Grundstruktur der Ehe angepasst, die Adoption von Kindern und die Inanspruchnahme fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen sind aber ausgeschlossen. Rechtlich soll ein eigenes, nur für Homosexuelle geltendes, Lebenspartnerschaftsgesetz geschaffen werden, also keine Ehe light und keine Öffnung der bestehenden Zivilehe für Homosexuelle. Große Knackpunkte des Gesetzes: Die Zeremonie vor dem Standesamt (wird von ÖVP-Seite abgelehnt), das Diskriminierungsverbot sowie die nicht im Entwurf festgeschriebene Generalklausel, wonach alle Gesetze in anderen Ressorts (etwa sozialrechtlicher Natur) an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst werden müssen.

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