Tote im Niemandsland

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Im Zeichen der christlich-jüdischen Verbundenheit erfolgte am 11. November auf dem Wiener Jüdischen Friedhof die Enthüllung eines Gedenksteins, der jenen Personen gewidmet ist, die nach den NS-Gesetzen als Juden galten, jedoch nicht der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörten, sondern christlich getauft oder konfessionslos waren. Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg und der evangelische Bischof Herwig Sturm lasen Psalm 10, Kardinal Christoph Schönborn führte zur Schweigeminute hin, Kardinal König erinnerte in einem Grußwort an die Erzbischöfliche Hilfsstelle für nichtarische Katholiken, die während des ganzen Krieges auch nichtgetauften Juden Hilfe anbot.

Mit der Gedenksteinenthüllung wird eines dramatischen Kapitels der Schoa gedacht (die Furche berichtete darüber in Nr. 6/2003). Auf Anordnung der NS-Machthaber mussten ab Oktober 1941 - knapp nach Einführung des "Judensterns" - all jene Verstorbenen, die auf Grund der "Nürnberger Gesetze" als "Juden" galten, jedoch christlich getauft oder konfessionslos waren, auf jüdischen Friedhöfen beigesetzt werden. Auch die Beisetzung in den eigenen Familiengräbern wurde verboten. Bis Kriegsende wurden etwa 800 christliche oder konfessionslose Verstorbene auf dem Jüdischen Friedhof (Tor IV des Zentralfriedhofs) beigesetzt.

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