"Da hätte es klingeln müssen"/Der Fall Riegerbank

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Die Vorgänge um die Riegerbank, deren Chef Wolfgang Rieger verschwunden ist und einen Schaden - jüngsten Meldungen zufolge - in Milliardenhöhe hinterlassen hat, zeigen, daß Geldanleger Risiken oft zu unkritisch einschätzen, wenn höhere Erträge winken. Im vorliegenden Fall sind allerdings keine Sparbuchinhaber betroffen, da die Bank nur eine eingeschränkte Konzession hatte und zur Führung von Sparkonten nicht berechtigt war.

Den Verlust ihrer Einlage dürften jedoch die Besitzer jener festverzinslichen Wertpapiere erleiden, die sich durch eine attraktive Verzinsung verleiten ließen, nicht fundierte Anleihen zu kaufen. Diese fallen nicht unter den Versicherungsschutz, da der Emittent - im konkreten Fall die Riegerbank - den für fundierte Anleihen erforderlichen zusätzlichen Haftungsstock (etwa durch Bundesanleihen) nicht erstellt hat. Aus diesem Grund war das Rieger-Papier auch nicht mündelsicher.

Die betrogenen Investoren werden sich jetzt fragen müssen, ob eine Zinsdifferenz von 2,5 Prozent p. a. das jetzt schlagend gewordene Risiko wert war. F. K

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