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SCHUTZ FÜRS WASSER

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Die Trockenperiode des heurigen Sommers hat große Schäden in der Landwirtschaft verursacht. Bedingt durch den hohen technischen Standard der kommunalen Wasserversorgung, brauchten sich die Haushalte jedoch kaum Restriktionen zu unterwerfen. Ein Positives hatte die sommerliche Hitzeperiode allenfalls: Der Wert des Wassers hat im Bewußtsein der Menschen wieder einen höheren Stellenwert erhalten.

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Die Trockenperiode des heurigen Sommers hat große Schäden in der Landwirtschaft verursacht. Bedingt durch den hohen technischen Standard der kommunalen Wasserversorgung, brauchten sich die Haushalte jedoch kaum Restriktionen zu unterwerfen. Ein Positives hatte die sommerliche Hitzeperiode allenfalls: Der Wert des Wassers hat im Bewußtsein der Menschen wieder einen höheren Stellenwert erhalten.

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Statistisch gesehen benötigt jeder Österreicher etwa 130 Liter pro Tag für persönliche Zwecke. Die Verteilung des Bedarfes im Verlauf des Tages und nach Lebensgewohnheiten zeigt beispielhaft Abbildung eins. Dieser Haushaltsbedarf kann in Österreich ebenso wie der hochwertige Industriebedarf aus dem Grundwasser (einschließlich Quellwasser) abgedeckt werden. Aufbereitetes Flußwasser spielt - zum Unterschied von anderen Ländern Europas - praktisch keine Rolle.

85 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind heute bereits an zentrale Wasserversorgungen angeschlossen. Für noch nicht versorgte Siedlungsgebiete wird die Errichtung zentraler Anlagen notwendig sein. Haushalte in Streulagen werden jedoch auch in Zukunft auf ihre Einzelwasserversorgung angewiesen sein.

Hinsichtlich der erforderlichen Wassermengen zur Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes zeichnen sich in den pannonisch geprägten BeckenlagenOstösterreichs Probleme ab. Diese haben zum Beispiel im Marchfeld zum Bau des bekannten Kanalprojektes geführt. Österreichweit beträgt die gesamte Grundwassernutzung durch Trinkwasserversorgung, Industrie und Landwirtschaft jedoch nur etwa fünf Prozent des gesamten nutzbaren Grundwasserdargebotes, weshalb in quantitativer Hinsicht kein Grund zur Sorge besteht.

Problematischer ist die Qualität des Grundwassers zu beurteilen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei

□ chlorierte Kohlenwasserstoffe

□ Pflanzenschutzmittel und

□ Nitrat. Chlorierte Kohlenwasserstoffe finden als Lösungsmittel Verwendung und gelangen über Altlasten oder vom Ort ihrer Anwendung in das Grundwasser. Kontaminationen mit diesen Substanzen finden sich in den meisten Ballungsräumen mit industrieller Struktur.

In den letzten Jahren wurden Maßnahmen gegen einen weiteren Eintrag dieser Schadstoffe in das Grundwasser gesetzt. Als solche sind zu nennen: Strengere Anforderungen an Deponien, Sanierung von Altlasten, verbessertes Problembewußtsein und Vorkehrungen in den Betrieben.

Atrazin besonders gefährlich

Von den Pflanzenschutzmitteln wurden im Grundwasser vor allem Unkrautvernichtungsmittel nachgewiesen. Diese kommen in der Landwirtschaft, im Gartenbau, aber auch bei der Unkrautbekämpfung an Bahn-trassen zum Einsatz. Spitzenreiter ist das Präparat Atrazin, das besonders in Maisanbaugebieten fast flächen-haft nachgewiesen werden kann.

Systematische Untersuchungen des letzten Jahres haben ergeben, daß aus der großen Palette von Pflanzenschutzmitteln, über Atrazin und seine Abbauprodukte hinausgehend, andere Wirkstoffe nur sehr vereinzelt und dann nurpunktuell gefunden wurden.

Durch das bevorstehende Verbot des Wirkstoffes Atrazin und seinen Ersatz durch umweltverträglichere Präparate scheint auch das Problem der Pflanzenschutzmittel einer Lösung nähergebracht. Pflanzenschutzmittel entsprechen dann den Erfordernissen des Grundwasserschutzes, wenn sie lange im Boden festgehalten werden und so die Möglichkeit für einen biologischen Abbau geboten wird.

Einträge von Nitrat in das Grundwasser können ihre Ursachen in Abwasserversickerungen, undichten Senkgruben und Kanälen, Depositio-nen aus der Luft sowie der landwirtschaftlichen Düngung haben. Ackerland neigt viel leichter zur Nitratauswaschung als Grünland (SieheAbb.).

Nitrat ist zwar - im Gegensatz zu den oben genannten Stoffgruppen -in den natürlichen Kreislauf eingebunden und stellt für die Vegetation einen lebensnotwendigen Stoff dar, wird jedoch aufgrund oben dargestellter Aktivitäten des Menschen in Mengen eingebracht, die das Grundwasser stark belasten und dadurch den Schutz desselben erheblich erschweren.

Die Grundlage für den Schutz der Gewässer stellt das Wasserrechtsgesetz dar. Schutz- und Schongebiete zur Reinhaltung der Einzugsgebiete von Wasserversorgungsanlagen sind ein bekanntes und bewährtes Instrument, das allerdings gegen schwer abbaubare Stoffe versagt. Seit zwei Jahren wird deshalb vom Gesetz ein flächendeckenderGrundwasserschutz gefordert. Schwellenwerte, die von den Trinkwassergrenzwerten abgeleitet sind, definieren die zu erhaltende beziehungsweise anzustrebende Grundwassergüte. Ein im Aufbau begriffenes umfassendes Überwachungsprogramm wird laufend an über 2.000 Meßstellen die Grundwassergüte erfassen und Sanierungserfordernisse aufzeigen.

Werden in einem Gebiet zeitlich und flächenhaft repräsentative Überschreitungen der Schwellenwerte festgestellt, so können mit Verordnung Nutzungseinschränkungen festgelegt werden, die einer Verringerung bestimmter Inhaltsstoffe im Grundwasser dienlich sind.

Grundwasserschutz und Grundwassersanierung sind Aufgaben, die hohe Kosten erfordern und - hinsichtlich der Sanierung - nur langfristig zum Erfolg führen. Trotzdem muß dieser Weg beschritten werden.

Der Autor ist Leiter der Abteilung IV/Al im Landwirtschaftsministerium.

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