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Der Bauernwald in Oesterreich

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Das Problem der Holzindustrie und der Holzvermarktung ist in den letzten Wochen und Monaten Gegenstand eingehender Diskussionen in Wirtschaftskreisen und in der Oeffentlichkeit gewesen.-Ausgelöst worden sind diese Erörterungen durch die Preisgestaltung auf dem Holzmarkt und durch die nicht vollgültige Ansicht,' daß in Oesterreichs Wäldern Raubbau betrieben wird.

Der Wald ist die letzte finanzielle Rückendeckung und die Sparkasse unserer Bauernwirtschaft, wobei allerdings nicht alle Landwirte in der glücklichen Lage sind, Wald zu besitzen. Der Wert des Waldes ist von vielerlei Faktoren abhängig, aber selbst bei gleichbleibender Beschaffenheit des Bestandes ist dessen Wert großen Schwankungen unterworfen. In den dreißiger Jahren, als der Ruf „Wald in Not“ von der Bauernschaft sehr laut und mit Berechtigung erhoben wurde, ist er in den weitesten Kreisen der Bevölkerung ungehört verhallt. Damals stellte der Waldbesitz einen sehr geringfügigen Wert dar.

Durch die ausgedehnten Möglichkeiten, heute Holz für die verschiedenartigsten Zwecke verwenden zu können und durch die Situation auf dem Weltmarkt hat der Wald nun seinen ihm .zukommenden Wert erhalten, und Aufgabe der Agrarpolitik muß es sein, die Wertbeständigkeit unserer Wälder zu sichern. Jahrzehntelang ist es unseren Waldbauern auf Grund der geringfügigen Einnahmen aus dem Forstbesitz unmöglich gewesen, auch nur die notwendigsten Investitionen im Wald durchzuführen. Die Gefahren dieses Umstandes haben sich bereits in erschreckender Weise abzuzeichnen begonnen und ebenso bedauerlich war die Tatsache, daß früher aus dem geringen Erlös von Holzverkäufen unsere Bauernschaft nicht in der Lage war, die nötigen Investitionen in Haus, Hof und Stall oder für den Maschinenpark durchzuführen.

Es erscheint selbstverständlich, daß die Bestände Schaden erleiden, wenn jahrzehntelang die minimalsten Pflegemaßnahmen wie Düngung, Aufforstung u. dgl nicht durchgeführt werden können. Dies jetzt nachzuholen erfordert riesige Geldbeträge und es ist daher nicht gerechtfertigt, wenn das nun ins Gleichgewicht gekommene Preisgefüge auf dem Holzmarkt durch künstliche Drosselung oder bürokratische Hemmnisse wieder zu Ungunsten der Bauernschaft niedergedrückt werden soll. Dabei muß hervorgehoben werden, daß gerade in jüngster Zeit dem wichtigsten Kapitel, der Aufforstung, besonderes Augenmerk zugewendet wurde. Bisher sind 4500 Hektar neu aufgeforstet worden und in. Niederösterreich sind es jährlich 1000 Hektar, die neu bepflanzt werden. Somit ist gerade für den Bereich von Niederösterreich alles vorgesorgt worden, um die Sicherung und die Rentabilität unserer Forstwirtschaft zu gewährleisten. Es kann für Niederösterreich im besonderen und für das gesamte Bundesgebiet im allgemeinen von einer Ueberschlägerung nicht die Rede sein, jedoch darf nicht vergessen werden, daß außer den unter der Aufsicht unserer Forstleute bewilligten und durchgeführten Schlägerungen unkontrollierbare Entnahmen aus Oesterreichs Wäldern erfolgt sind. Jedem Waldbesitzer und Forstmann und jedem verantwortungsbewußten Agrarpolitiker ist es klar, daß der Wald mit anderen Besitzformen nicht verglichen werden kann und einer verschiedenartigeren Behandlung wie die übrigen Produktionszweige bedarf. Aus forst- und wirtschaftspolitischen Gründen wurde und wird der Sicherung unserer Waldbestände erhöhtes Augenmerk zugewendet.

Infolge der langen Umlaufzeit im Wald zeitigt ein einmal hier angerichteter Schaden Nachwirkungen auf 60, 80 oder 100 Jahre und darüber. Der Forstmann trägt daher nicht nur für sich und seinen Besitz, sondern auch für die kommenden Generationen die volle Verantwortung und sorglos behandelte Wälder vermindern die Existenzfähigkeit für mehrere Generationen auf unseren Höfen. Diese Tatsache darf aber nicht zu einer Fehlmeinung verleiten, sondern eine wirtschaftlich gerechtfertigte Nutzung muß alle ihr zukommende Unterstützung erfahren.

Investitionsmittel aus Holzverkäufen dürfen steuerlich nicht über Gebühr belastet werden, der Preis des Holzes muß in einer Höhe liegen, der die verabsäumten und die laufenden notwendigen Pflegemaßnahmen deckt und letztlich dürfen für die Allgemeinheit gewinnbringende Exporte, die mithelfen das Handelspassivum zu verringern, nicht durch exporthemmende Verfügungen unterbunden werden. Noch dazu durch Verfügungen, wie sie beim Export von Erzeugnissen anderer Produktionszweige niemals in Anwendung gebracht werden.

Die unterschiedliche Behandlung in Wirt“

schaftsfragen kann die Bauernschaft nicht unbeantwortet hinnehmen, denn gerade die Frage der Forstwirtschaft zeigt, daß einmal begangene Fehler jahrzehntelang nicht behoben werden können, und wenn heute der Forstwirtschaft und dem Waldbesitzer die Erfüllung notwendiger und berechtigter Forderungen abgeschlagen wird, so werden die Auswirkungen nicht nur der Bauernstand, sondern das gesamte Volk und seine Wirtschaft zu tragen haben.

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