Die österreichische Bundesverfassung des Jahres 1920 hat ihre Bewährungsprobe in der Zweiten Republik erfahren. Getragen vom Grundkonsens aller bedeutenden politischen Kräfte in diesem Land wurde die Verfassung im großen und ganzen respektiert.Sieht man vom Fall Habsburg im Jahr 1963 ab, gab es eigentlich kein Ereignis, das man als Verfassungskrise einstufen könnte. Trotz mancher Lük-ken hat die Bundesverfassung ausgereicht, um politische Entwicklungen zu kanalisieren und ein Funktionieren demokratischer Entscheidungsregeln sicherzustellen.Wahrscheinlich war dies vor allem deshalb
Die Reform unserer Universitäten hat eine bewegte Phase hinter sich. Das UOG hat die organisatorischen Strukturen unserer wissenschaftlichen Schulen wesentlich verändert. Eine bald fünfjährige Praxis mit dem neuen Gesetz wird im Bereich der Wissenschaftspolitik in nächster Zeit eine kritische Bestandsaufnahme notwendig und zweifellos legi- stische Änderungen erforderlich machen.