Gewerkschafter wissen: Das Streikrecht korrespondiert mit der Friedenspflicht. Bislang bedurften die österreichischen Gewerkschaften keiner Belehrungen bezüglich der Handhabung des Streikrechtes. Das gilt auch in besonderem Maße für den letzten großen Streik. Das soll aber nicht bedeuten, daß wir als Gewerkschafter die Diskussion über die Tätigkeit der Gewerkschaften oder über einen besonderen Sektor, die Lohnpolitik, ablehnen. Demokratie ist Diskussion. Aber zur Diskussion kann es nur kommen, wenn mehrere Stimmen die Chance haben, gehört zu werden.Wenn nun eine Wortmeldung erfolgt
Wir veröffentlichen nachstehend eine Replik zum Artikel „Vater Staat als Kapitalist“ von Günther Strettweg (Furche Nr. 23/62,). Der Autor des folgenden Artikels ist Sozialist, Funktionär der Arbeiterkammer und, wie er in seinem Begleitbrief schreibt, „treuer Leser unserer Zeitschrift“. Sein Beitrag tnufl als repräsentativ für die Meinung jener Österreicher angesehen werden, welche das Maß des Engagements der Gebietskörperschaften im Bereich der Wirtschaft nicht als bedenklich betrachten. Die Diskussion, das Pro und Kontra, schließen wir mit einer eigenen Stellungnahme ab.Die