Das Problem der österreichischen Demokratie wird vor allem durch die in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens fehlende Ubereinstimmung von geschriebener Rechtsordnung und politischer Praxis bestimmt. Wenn in einem wichtigen staatlichen Verwaltungsbereich, trotz einschlägiger Bestimmungen des Strafrechts, der Diienstpragmatik und eines Anti-korruptionsgesetzes, die Korruption geduldet, gefördert und zu einem Labyrinth unzählbarer offener und gebender Hände perfektioniert wird, ist das zwar noch kein Krankheitsbild des demokratischen Systems an und für sich, wohl aber etee
Die innenpolitische Entwicklung eit dem 6. März 1966 hat den Pessimisten nicht rechtgegeben: Wir haben keinen Bürgerkrieg. Kein Generalstreik lähmt das öffentliche und wirtschaftliche Leben. Die von der staatlichen Gemeinschaft ausgehende integrierende Kraft hat sich, jedenfalls bisher, als stärker erwiesen als die Zentrifugalkraft des parteipolitischen Partikularismus. Der Sprung aus der zwanzigjährigen chwarz-roten Koaliton ist geglückt.Freilich haben sich auch schon auf der ersten Etappe der Alleinregierung Klaus-Bock am Beispiel von konkreten Einzelfällen Tendenzen abgezeichnet,