Am 9. April 1873 erhielt Österreich sein Genossenschaftsgesetz und damit sein geschriebenes, paragraphiertes Genossenschaftsrecht. Ein ungeschriebenes Recht, das wirtschaftliche Gemeinsamkeiten unter Stammesangehörigen, Dorfinsassen, unter Nachbarn und Genossen ordnete, hat es im österreichischen Raum seit eh und je gegeben — seit unsere Ahnen vor 1500 Jahren hier seßhaft geworden sind. Eben aus dieser Zeit sind uns die ersten und ältesten Genossenschaften bekannt: die Almenden, die zur Allgemeinnutzung ausgegliederten Grundflächen, meist Weiden oder Wald, während die Felder auf die
Die 4000 landwirtschaftlichen Genossenschaften in Österreich bilden den weitaus stärksten Pfeiler unserer Landwirtschaft und unseres Ernährungswesens. 60 bis 70 Prozent der landwirtschaftlichen Produktion pulsiert durch den Organismus der Genossenschaften. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Auch bei ihnen sind die Kriegszeit und ihre Folgeerscheinungen nicht spurlos vorübergegangen, weder in materieller, noch in geistiger Beziehung. In tausendfältiger Kleinarbeit wird jetzt in den Genossenschaften am Wiederaufbau gearbeitet: Zerstörte Fabriken und Mühlen, ausgebrannte Lager- und