Kritik, so hört man immer, zumindest sachliche Kritik, sei geradezu die Voraussetzung für das Leben der Demokratie, für die Wahrheit und Freiheit. Die Obrigkeit, predigt bereits der hl. Thomas, habe sie daher zu dulden und zu schützen. Es ist infolgedessen selbstverständliche Aufgabe der Presse sie zu pflegen; Sache des Volkes aber sie zu üben — zumindest derjenigen, welche hierzu berufen erscheinen, weil sie über die nötige Sachkenntnis verfügen und sich mitteilen können.In der Tat ist auch ein weitgehendes Zusammenspiel dieser drei Funktionen in Österreich zu .beobachten: die
Wie eine Laune des Zufalls mutet es an, daß der recht prosaische Anlaß des vieldiskutierten 14. Monatsgehaltes den Schutt wegräumen könnte, der sich nach dem ersten Weltkrieg über eine der wichtigsten Säulen unserer Staatsordnung gelegt hatte. In den wirren Jahren nach dem ersten Weltkrieg hatten die Vertreter der rechtsphilosophischen „Wiener Schule“ die nach den 1867er-Staatsgrundgesetzen machtvoll als „Dritte Kraft’ eingesetzte Gerichtsbarkeit bedeutend stutzen können. Zwei Maßnahmen sollten diesem Vorhaben dienen. Durch die Bundesverfassung 1920 wird die gerichtliche