Im Rahmen der Pariser Konferenz über den Schuman-Plan wurde von einem vornehmen französischen Sprecher geäußert, nie zuvor sei es in der GMchichte geschehen — so wie in der Übereinstimmung zwischen Minister Schuman und auf der anderen Seite Dr. Adenauer, daß zwei Staaten sich gewillt gezeigt oder auch nur in Erwägung gezogen hätten, einen Teil ihrer Souveränität an einen unabhängigen übernationalen Organismus zu übertragen.Gerade weil diese angebliche Erstmaligkeit von den offenen und stillen Gegnern des Schuman-Planes als eine Art Warnung vor dem Unternehmen gebraucht wird, ist
Ein unparteiischer Zeuge ergreift in dem nachstehenden Aufsatz das Wort. Beteiligt nach dem ersten Weltkrieg als Vertreter Ungarns an den Verhandlungen über das Minoritätenrecht und wohlerfahren in dieser Rechtssphäre, lenkt Ernst Graf Zidiy die Aufmerksamkeit auf einen bisher wenig beachteten Punkt: Wer ist denn überhaupt in Sachen des Minoritätenrechtes klage- und verhandlungsberechtigt? Er kommt zu dem Schluß, daß die Frage, die in London de facto durch die Macht der Siegerstaaten beantwortet wurde, de jure gegen die Legitimation der jetzigen Verhandlungen in London beantwortet werden muß. „Die österreichische Furche“