Am 9. April dieses Jahres werden sich wieder die Delegierten von über hundert Staaten in der Wiener Hofburg einfinden, um in sechswöchiger Arbeit das Kodifikationswerk über das völksr-rechtliche Vertragsrecht in dieser zweiten Session der Wiener Vertragsrechtskonferenz zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Damit wird jene Rechtsmaterie, mit deren Bearbeitung durch die Internationale Rechtskommission (International Law Commission) der Vereinten Nationen vor zwanzig Jahren begonnen wurde und die im Frühjahr des vergangenen Jahres in Wien ihre erste konferenzmäßige Behandlung erfahren hatte, in die Form eines multilateralen Vertrages gegossen werden; etwa vergleichbar mit einem größeren innerstaatlichen Gesetzeswerk soll auf diese Weise das Vertragsrecht für die überwiegende Zahl der Mitglieder der heutigen Staatengemeinschaft einheitlich verbindlich werden.
Auf Grund eines Ministerratsbeschlusses der schwedischen Regierung richtete Außenminister Torsten Nilssön am 10. Jänner dieses Jahres an seinen nordvietnamesischen Amtskollegen eine Depesche des Inhalts, daß „... die Pariser Verhandlungen nunmehr in eine Phase getreten seien, die, wie ich glaube, für den Frieden in Vietnam entscheidend sein wird; daher sei es an der Zeit, diplomatische Beziehungen aufzunehmen“. Dieser Schritt, gerichtet auf die völkerrechtliche Anerkennung Nordvietnams durch Schweden als ersten Staat der westlichen Welt, kam allerdings nicht von ungefähr: über