EINFÜHRUNG IN DAS OSTERREICHISCHE ARBEITSRECHT. Von Univ.-Doient Doktor Rudolf Strasser. Verlag des österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien, 1863. Preis 30 S.
Wenn es richtig ist, daß die Suche nach Wahrheit zu den existentiellen Bedürfnissen des Menschen zählt — wenn nur der voller Mensch ist, der sich um die Erkenntnis der Wahrheit bemüht —, dann kann es kein zeitloseres und gleichzeitig aktuelleres Thema geben als eben die Frage nach der Wahrheit. Vielleicht ist es als Bestätigung dieser These, daß nämlich die Menschennatur auf die Wahrheitsfindung-ausgerrchtet išt, ‘zir Werten; die heurigen Salzbttrgef Htiėhsčhul- wochen mit fast 1200 Teilnehmern den bisher größten Zuspruch in ihrer mehr als 30jährigen Geschichte fanden. Diese
RÖMISCHER STAAT UND STAATSGEDANKE. Von Ernst Meyer. Zweite überarbeitete Ausgabe. Erasmus-Bibliothek, Artemis-Verlag, Zürich und Stuttgart. 565 Seiten, Preis 19.80 DM.Schon die Tatsache, daß sich eine Neuauflage des Werkes von Ernst Meyer als notwendig erwies, beweist den Wert dieser Darstellung, von der der Verfasser selbst in edler Bescheidenheit um gütige Nachsicht bittet, „wenn der Versuch vielleicht nicht so gelingt, wie es der Größe der Aufgabe entspricht“. Die Leistung Roms für Staatsbildung und Staatsgedanken ist unvergänglich. Als Grundvoraussetzung unserer Kultur
ZWISCHEN AUFKLÄRUNG UND KATHOLISCHER REFORM. Jakob Frint, Bischof von St. Pölten. Von , Eduard Hos C. SS. R. Verlag Herold, Wien-München, 1962. 250 Seiten. Preis 98 S.
KIRCHE IN GEGENSÄTZEN. Von Erich Przywara SJ. Patmos-Verlag, Düsseldorf, 1962. 56 Seiten. Preis 4.80 DM.ökumenische Konzilien bringSn in der Kirchengeschichte gleichsam wie eine Frucht den Reifungsprozeß einer vor-konziüaren Zeit zum Absi^hluß, So fand ,die Frage zwischen Juden-Christentum und Heiden-Christentum im sogenannten Apo-stelkonzil Jin Jerusalem ihre Losung; so wurde das Konzil von Trient zur Bestimmung des Verhältnisses zwischen Kirche des Wortes und Kirche des Sakraments, so brachte das Erste Vatikanische Konzil die Lösung der Frage zwischen rationalem und
Ein Handschreiben der Kaiserin Maria Theresia vom 23. Dezember 1761 legte den Grundstein für die oberste staatliche Rechnungskontrollbehörde, die damals „Hofrechenkammer“ genannt wurde. In Fortsetzung dieser Tradition begeht der Rechnungshof der Republik Österreich das Fest des zweihundertjährigen Bestandes. Im Mai dieses Jahres konnte er außerdem als Gastgeber eines internationalen Kongresses der obersten Rechnungskontrollbehörden fungieren.Ein bleibendes Andenken hat sich der Rechnungshof mit der Herausgabe einer repräsentativen und wohlgelungenen Festschrift geschaffen. Das gilt
„Die Budgetpolitik hat von dem Grundsatz auszugehen, daß wirtschaftliche Expansion die wichtigste Voraussetzung für die Erhöhung der Einnahmen ist. Die Bundesregierung ist entschlossen, die ihr gestellten Aufgaben ohne Einführung neuer oder Erhöhung von bestehenden Steuern und Abgaben zu lösen.“ So nachzulesen in dem Wortlaut der Regierungserklärung im Stenographischen Protokoll der Sitzung des Nationalrates vom 19. April 1961. Folgendes aber las man als amtliche Nachricht in der „Wiener Zeitung“ vom 9. Mai 1962: „Für die weitere Gewährung einer Haldenfinanzierung zunächst
Über die letzte große Sozialver-lcündigung der katholischen Kirche ist j schon sehr viel gesprochen und geschrieben worden Von fast allen politischen Lagern wurden Teile der Enzyklika „Mater et magistra“ zum Beweis für die Richtigkeit oder wenigstens zur Bekräftigung der eigenen Programmatik zitiert. Doch scheint es. daß sich an manche konkrete Richtlinie, die von Papst Johannes XXIII. recht eindeutig aufgestellt wurde, die praktische Politik nicht gerne heranwagt. Einer der vom Heiligen Vater klar formulierten Grundsätze lautet wörtlich:„Hier muß bemerkt werden, daß die
Man muß dem Finanzministerium Anerkennung dafür zollen, daß es sich in den letzten Jahren in verstärktem Maße bemüht, das Bun-r desbudget nach den verschiedensten Gesichtspunkten aufzugliedern. Dadurch wird es möglich, den Staatshaushalt besser zu durchleuchten und auch seine bedeutenden Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft immer schärfer zu erfassen.Seit jeher unterschied das Bundesfinanzgesetz — wie das Budget eigentlich richtig heißt — zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Gebarung. Die „ordentliche Gebarung“ enthält jene Einnahmen und Ausgaben,
lieber die Parteien abfällig zu urteilen, ist in Oesterreich geradezu Mode geworden; nicht nur zum Schaden der Parteien, sondern — was viel bedauerlicher ist — mitunter auch zum Schaden der Demokratie.Die Vorwürfe, die immer wieder gegen die Parteien erhoben werden, sind für jedermann verständlich und daher in höchstem Maße populär. Viel weniger verständlich hingegen ist die Einsicht in das Wesen und die Aufgaben politischer Parteien in der modernen Demokratie. Es kann auch kaum anders sein, denn es gibt viel zuwenig ernst gemeinte und gründliche Ueber-legungen darüber, wie ein
Was ist Demokratie? Um sie zu definieren, kann man dicke Bücher schreiben. „Demokratie ist Herrschaft durch das Volk und für das Volk", sagte Lincoln in seiner berühmten Rede auf die Gefallenen des Bürgerkrieges. Es blieb die klassische Definition. Demokratie wächst aber nur, wenn eine innere Bindung zwischen Bürgern und Gemeinwesen besteht, wenn die Bürger ein entsprechendes politisches Wissen besitzen. Eine Umfrage in Oesterreich enthüllte auf diesem Gebiete nicht nur Bildungslücken, sondern ganze Schluchten. Nur ein ganz geringer Prozentsatz der Bevölkerung ist in der Lage, die
Die Geschichte des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts ist erfüllt vom Siegeszug der Demokratie. Auch unser Staatswesen begeht dieser Tage das Gedenken an ein entscheidendes Ereignis seiner Geschichte: Am 17. Juni jährt sich zum 50. Male der Tag, an dem erstmals im Wiener Parlamentsgebäude eine aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentrat. Mit der Einführung dieses Wahlrechtes schien die Demokratisierung des damaligen Abgeordnetenhauses erreicht, dem ja im Herrenhaus gemäß der Verfassung der
Am 19. Dezember 1955 jährte sich zum zehnten Male der Tag, an dem nach Wiederherstellung eines freien Oesterreich der neugewählte Nationalrat im historischen Parlamentsgebäude auf der Wiener Ringstraße zusammentrat. Als sich dieses Ereignis vollzog, war unser Land noch in vier Besatzungszonen geteilt, mußten beim Ueberschreiten der Demarkationslinien besondere Ausweise vorgezeigt werden, lebte man von kärglichen Nahrungsmitteln, die auf Grund der Lebensmittelkarten zugeteilt wurden, usw. Allein die Erinnerung an diese Zustände und ein Vergleich mit der heutigen Situation unseres
geschlossenen Puschkin-Museums sowie zum Besuch der nicht allgemein zugänglichen Säle der Eremitage in Leningrad zu erhalten. Im Puschkin-Museum fand der Journalist Werke von Degas, Renoir, das berühmte „Große Frühstück im Grünen“ von Monet, mehrere Bilder von Picasso und van Goghs „Gefängnispromenade“. Nach einer Auskunft des Museumsdirektors befinden sich im Keller der Kunstsammlung außerdem elf Gemälde von Cezanne, fünf von Matisse, zwanzig von Gauguin, fünf von van Gogh und zwölf von Picasso. Leider habe man keinen Platz, sie alle auf einmal auszustellen Dort im Keller
Der Finanz- und Budgetausschuß des Nationalrates hat in zwölftägigen Verhandlungen den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1954 vorberaten, um nunmehr dem Plenum des Hohen Hauses Berichte und entsprechende Anträge auf Genehmigung der finanzgesetzlichen Ansätze des Staatshaushaltsplanes unterbreiten zu können.Die Endsummen des Staatshaushaltes weisen jährlich bedeutende Zunahmen auf, die eine gleich zunehmende Belastung des Steuerträgers darstellen.Man muß sich daher die Frage vorlegen, ob die Erstellung der Haushaltspläne wirklich immer nach dem Grundsatz größter
5. Bänddien der Betrachtungen für alle Tage des Kirchenjahres (Zelt nach Pfingsten: Erster Teil). on Richard Schmitz. erlag Herold, Wien III. 148 Selten. Preis S 19.50.
Die österreichische Bundesverfassung beginnt mit der Feststellung: .Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus. Die volle Erfüllung des Ideals der Mitwirkung des Volkes an der Staatsführung ist freilich nur in der antiken Demokratie möglich gewesen. Als jedoch im 19. Jahrhundert nach einer langen Zeit autoritärer Regie- rungsformen das Bürgertum meist auf revolutionärem Wege das Mitregierungsrecht des Volkes erkämpfte, waren die Staaten entweder durch die politische Einigung einer Nation — wie beispielsweise Frankreich — oder durch erfolgreiche
Die Entwicklung neuer Wirtschaftsformen und die Zunahme der Staatsaufgaben haben auch in der Finanzgebarung des österreichischen Staates bedeutende Veränderungen hervorgerufen; und so wie alle österreichischen Bundesvoranschläge der Nachkriegszeit zeigt auch das Budget für 1952 die Tendenz einer starken Ausweitung. Das Bundesfinanzgesetz kommt mit seinen Zahlen der 20-Milliarden-Grenze so nahe, daß man ohne weiteres von einem 20-Milliarden-Budget für 1952 sprechen kann. Gegenüber dem vor Jahresfrist erstellten Voranschlag bedeutet dies eine Erhöhung um mehr als 50 Prozent und
Das jetzt am 4. Juli 1951 vom Nationalrat beschlossene Kartellgesetz ist das erste österreichischen Ursprungs; aber schon nach der Jahrhundertwende beschäftigte sich eine lebhafte öffentliche Diskussion und sogar schon mit einzelnen Entwürfen das damalige Abgeordnetenhaus, ohne daß aber die Beratungen bis zu einem Gesetz gereift wären. Lediglich Paragraph 4 des Koalitionsgesetzes vom 7. April 1870, Nr. 43, kam in Betracht, wenn man etwa gegen „Verabredungen von Gewerbsleuten“ betreffend Preiserhöhungen „zum Nachteile des Publikums“ einschreiten wollte. 1938 erfolgte die