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Denkwürdiger Anlaß

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Ein Handschreiben der Kaiserin Maria Theresia vom 23. Dezember 1761 legte den Grundstein für die oberste staatliche Rechnungskontrollbehörde, die damals „Hofrechenkammer“ genannt wurde. In Fortsetzung dieser Tradition begeht der Rechnungshof der Republik Österreich das Fest des zweihundertjährigen Bestandes. Im Mai dieses Jahres konnte er außerdem als Gastgeber eines internationalen Kongresses der obersten Rechnungskontrollbehörden fungieren.

Ein bleibendes Andenken hat sich der Rechnungshof mit der Herausgabe einer repräsentativen und wohlgelungenen Festschrift geschaffen. Das gilt im wörtlichen Sinn, denn außer den üblichen Geleitworten haben sich vor allem Mitglieder des Rechnungshofes mit der Geschichte und den Problemen dieser für unsere Demokratie so wichtigen Einrichtung befaßt. Univ.-Prof. Dr. Ermacora steuerte einen Abschnitt über den Rechnungshof im System der Staatsgewalten bei, Universitätsprofessor Dr. M e 1 i c h a r widmete der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes über den Rechnungshof einen beachtenswerten Beitrag. Die Hauptlast für das Zustandekommen dieses wertvollen Buches lag wohl bei Doktor Helmut T e s a r, der nicht nur mit Eifer geschichtliche Tatsachen sammelte, sondern auch informative Übersichten zusammenstellte.

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