Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit von Reformen in der Pensionsversicherung - aus Gründen der seit 1956 eingetretenen Entwicklungen und in Einsicht in finanzielle Notwendigkeiten — muß festgehalten werden, daß eine solche Reform neben vielleicht unvermeidlichen Belastungen aller Versicherter nicht noch zusätzliche Einschränkungen für berufstätige Frauen mit sich bringen darf.Die Situation verheirateter Frauen mit Familienpflichten unterscheidet sich trotz Familienrechtsreform in der sozialen Realität auch heute ganz erheblich von der der Männer.Frauen haben infolge von
Während früher unter „Familienpolitik“ vor allem eine Politik der Beihilfengewährung und der steuerlichen Erleichterungen für Familien verstanden wurde, ist man heute fast einheitlich der Auffassung, daß unter diesem Begriff all jene Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu verstehen sind, die für das Wohlergehen der Familie gesetzt werden und dazu dienen sollen, deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation anzuheben und die Eltern in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.Sowohl in den Bereichen der Sozialpolitik als auch bei der