Nachdem allenthalben Bürgerinitiativen und Volksbegehren den Wunsch des Bürgers nach Mitgestaltung augenfällig demonstrierten, ist offenbar die Zeit gekommen, die rechtlichen Grundlagen der Länder und Gemeinden diesem Wollen anzupassen. So legte der Landtagsklub der niederösterreichischen ÖVP einen Entwurf für ein neues Landesverfassungsgesetz vor, der tiefgreifende Änderungen und nicht bloß Oberflächenkosmetik der seit immerhin 1920 geltenden Verfassung Niederösterreichs vorsieht.Der vorgelegte Verfassungsentwurf beschreitet über weite Strecken tatsächlich neue Wege. So etwa•
Während in ganz Österreich die fertiggestellten Wohnungen im Vorjahr gegenüber dem Vergleichsjahr 1970 mit etwas mehr als 44.000 Einheiten gleichblieben, waren in einigen österreichischen Bundesländern starke Steigerungen zu verzeichnen. Den stärksten Zuwachs erreichte das Burgenland mit plus 30 Prozent, gefolgt von Tirol (plus 15 Prozent) und Vorarlberg (plus 10 Prozent). Die Bautätigkeit der Länder Wien und Kärnten hingegen war um 6 Prozent beziehungsweise 9 Prozent geringer als im Jahr 1970.
Beamte (und nicht nur sie) warten, seit am 27. April Bundeskanzler Bruno Kreisky in seiner Regierungserklärung deponierte: „Im Sinne einer größeren Öffentlichkeit bei der Besetzung bestimmter Dienstposten (insbesondere Dienststellen- und Behördenleiter) sowie bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse wird die Bundesregierung ein Bundesgesetz betreffend die öffentliche Ausschreibung von Dienstposten vorlegen. Dieses Gesetz wird auch für die Wirtschaftsverwaltung des Bundes, für Bundesbetriebe sowie für alle Unternehmungen, deren Anteilsrechte sich mehrheitlich im Eigentum des