6810806-1972_33_04.jpg
Digital In Arbeit

,Sanf te und harte Peitschen'

Werbung
Werbung
Werbung

Beamte (und nicht nur sie) warten, seit am 27. April Bundeskanzler Bruno Kreisky in seiner Regierungserklärung deponierte: „Im Sinne einer größeren Öffentlichkeit bei der Besetzung bestimmter Dienstposten (insbesondere Dienststellen- und Behördenleiter) sowie bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse wird die Bundesregierung ein Bundesgesetz betreffend die öffentliche Ausschreibung von Dienstposten vorlegen. Dieses Gesetz wird auch für die Wirtschaftsverwaltung des Bundes, für Bundesbetriebe sowie für alle Unternehmungen, deren Anteilsrechte sich mehrheitlich im Eigentum des Bundes bzw. der ÖIG befinden, gelten.“

Auch seither erklärte der Bundeskanzler wiederholt, die öffentliche Ausschreibung von Dienstposten gesetzlich regeln zu wollen und ein „Ausschreibungsgesetz“ dem Nationalrat vorzulegen.

Geschehen ist bisher nichts, genauer nichts in dieser Richtung: denn Posten — überflüssig, es zu erwähnen — wurden genügend vergeben. Und, obwohl der österreichischen Dienstpragmatik der bundesrepublikanische Begriff eines „politischen Beamten“ fremd ist, scheint es eine Menge dieser Art in Österreich zu geben.

Nicht alle Bestellungen und Revirements seit 1970 sind offensichtlich nach ausschließlich sachlichen Kriterien vonstatten gegangen oder dem „Bestbieter“ zugefallen. (Im übrigen auch vorher nicht.) Absolventen der Universitäten, junge Akademiker, die sich bemühten, in einem Ministerium „unterzukommen“, wissen ein Lied von den Vorbedingungen und notwendigen Nebenabreden zu singen.

Doch gerade die Personalpolitik wäre ein idealer Anlaßfall, für Demokratisierung und Transparenz, jene immer wieder beschworene Zweiheiligkeit, zu sorgen. So erstellte der ÖVP-nahe Akademikerbund jüngst ein Konzept zur Neuordnung der Dienstpragmatik und forderte in diesem Papier „gehobene Dienstposten und leitende Funktion-nen der Bundesverwaltung intern und öffentlich unter Berücksichtigung der sich aus dem Dienstrecht ergebenden Vorschriften auszuschreiben, wobei die Bedingungen der Ausschreibung nach allgemeinen und objektiven Gesichtspunkten erfolgen, die Rechte und Interessen der Bewerber gewahrt werden müssen und die Entscheidung unter Einschaltung einer unabhängigen Kommission zu erfolgen hat“. Weiter stellt man auch von Seiten der Beamtengewerkschaft die Novellierung des ÖIAG-Gesetzes zur Diskussion und verlangt die Ausschreibung der Vorstandsfunktionen der verstaatlichten Industrie. Außerdem sollte der Bund in jenen Institutionen und Unternehmungen, in denen er vertreten ist, durch seine Vertreter den Antrag auf öffentliche Ausschreibung der führenden Funktionen stellen.

Insgesamt Vorschläge, die ohne großen Aufwand maximalen Nutzen nicht nur für Beamte, sondern sehr wohl für die Demokratie bedeuten. Und der Bundesregierung zur Ehre gereichen könnten ...

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung